Rücksendungen
Rücksendungen
Im Gegensatz zu vielen anderen Händlern verzichten wir i.d.R. auf die Inanspruchnahme der gesetzlichen Bestimmungen gemäß § 476 BGB bei einem Gewährleistungsfall nach dem 6. Monat ab Kaufdatum.
Der Gesetzgeber hat hier vorgesehen, dass der Käufer nach dem 6. Monat nachweisen muss, dass ein Defekt schon beim Kauf vorhanden gewesen ist.
Wir wickeln i.d.R. auch nach dem 6. Monat für Sie sämtliche Gewährleistunsfälle ab.
Lediglich die Kosten für die Hin- und Rücksendung werden von uns in Rechnung gestellt.
Unfrei eingesandte Rücksendungen werden angenommen, die Differenz zum normalen Postentgelt wird jedoch in Rechnung gestellt, bzw. in Abzug gebracht.
Bitte Füllen Sie das RMA Formular aus und legen es Ihrer Rücksendung bei.
Sollen Sie Ihr Recht, des Widerrufs innerhalb der gesetzlichen Frist von 14Tagen wahrnehmen ist das beilegen eines Rücksendeformulars nicht erforderlich.
Das Rücksendeformular erleichtert uns die Bearbeitung bei einer Gewährleistung und zur Schnelleren Bearbeitung Ihrer Reklamation.
Gewährleistung
Was bedeutet Gewährleistung?
Die Gewährleistung regelt Rechte und Ansprüche des Käufers gegenüber dem Verkäufer. Der Gewährleistungsanspruch auf die von uns vertriebene Neuware beläuft sich auf 24 Monate nach Auslieferung. Bei gebrauchten Artikeln, z.B. aus unserem Schnäppchenmarkt, erstreckt sich der Gewährleistungszeitrahmen auf 12 Monate. Maßgeblich ist hier das Lieferdatum.
Nach der Einsendung reklamierter Ware findet in der Regel ein Austausch oder eine Reparatur statt, sobald der Defekt in unserem Techniklabor bestätigt wurde. Bitte vermerken Sie auf dem RMA Formular, ob Sie eine Rücksendung oder einen Austausch wünschen. Wir bemühen uns, Ihrem Wunsch nach Möglichkeit zu entsprechen.
Die Überprüfung jeglicher Garantiefälle ist im Rahmen unseres Kundenservice kostenfrei. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir die anfallenden Rücksendekosten nicht übernehmen können.
Gewährleistungsverlust
Bitte beachten Sie:
Bei mechanischen Beschädigungen, wie z.B. Brüchen, Rissen, Dellen, Kratzer oder Überspannungsschäden erlischt jegliche Gewährleistung, sofern diese nach Übergabe entstehen.
Beispiele für den Gewährleistungsverlust:
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Beschädigte Platinen auf Festplatten und anderen Massenspeichern
Bei der Montage von Festplatten beschädigen zu lange Schrauben die Controllerplatine. Abgesehen davon, dass die Gewährleistungsansprüche bei solchen Beschädigungen erlöschen, können sie Kurzschlüsse auslösen, die zur Zerstörung der Festplatte sowie weiterer Hardwarekomponenten führen. -
Mechanische Beschädigungen an Massenspeichern, Mainboards, SIMMs, CPUs u.a.
Dellen oder verbogene Ecken, insbesondere an Festplatten und anderen Massenspeichern, weisen auf einen unsachgemäßen Gebrauch hin. Mechanisch beschädigte Mainboards, CPUs, SIMMs, Controller u.a. werden daher nicht ausgetauscht - die Gewährleistung ist in einem solchen Fall ausgeschlossen. -
Zerstörte Bauteile und Komponenten durch falsche Energieversorgung
Schmorspuren auf den Bausteinen (Platine, Mainboard, Prozessoren etc.) lassen auf einen unsachgemäßen Anschluss der entsprechenden Komponenten schließen. Auch in diesem Fall ist die Gewährleistung ausgeschlossen. -
Beschädigte oder entfernte Siegel
Das Entfernen oder Beschädigen jeglicher auf dem Produkt angebrachter Garantiesiegel, Barcodes, Warnhinweise oder sonstiger Aufkleber führt zum Verlust der Gewährleistung.
In jedem Fall gilt:
Nehmen Sie den Einbau Ihrer PC-Komponenten nur dann selbst vor, wenn Sie diesen auch sicher beherrschen. Jeder der oben beschriebenen Defekte führt unweigerlich zum Erlöschen der Gewährleistung.
Ihr REELL Computer Team

















